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Der Pontiac wurde gestern 03.07.2011 um ca. 17.20Uhr am DEZ-Parkplatz beim Tuningtreffen DRIVE-BY,
vor ca. 300 Zuschauern verlost.
2 Zuschauer mischten den Behälter mit den Losen richtig durcheinander, das Los wurde von Frau Kellner Sandra(Sanny) Agentur: Dance Promotion gezogen.
Leider war der Gewinner nicht anwesend, nach mehrmaligen Tel. Anrufversuchen, konnten wir ihn erreichen.
Die LOSNUMMER: 1772
Der glückliche Gewinner heißt Fabian A. kommt aus Tirol (Brixlegg) und ist überglücklich.
Der Pontiac wurde um ca. 20.00 Uhr zu Fabians Elternhaus nach Vomperbach überstellt. Schlüssel und Papiere wurden auch übergeben.
Fotos sind auf Facebook ab Dienstag 05.07.2011 online
Adresse: http://www.facebook.com/profile.php?id=100001231993104
Verlosungs/Vertragsbedingungen AGB`s - PONTIAC Verlosung
Veranstalter ist der alleinige Eigentümer des Fahrzeuges, als Privatperson
Herr Egger Christian, Johannesfeldstrasse 2, 6111 Volders
Gegenstand der Verlosung: Ein PKW, Marke: Pontiac Firebird Trans Am V8 1.Zulassung: 1997
Die Durchführung und Abwicklung der Verlosung sowie die Mitteilung des Verlosungsergebnisses werden vom Verloser Egger Christian bewerkstelligt.
Die Loseinzahlungen werden auf dem Österreichischen Konto verwahrt:Kontonummer: 305698, BLZ: 3635, Bankinstitut: Raika Wattens
Aus dem europäischen Ausland:
IBAN: AT383635100000305698, BIC: RZTIAT22351
Paypal-zahlungen: drive.by.tirol@gmail.com
Teilnahmebedingungen: Punkt 1 - 18
1) Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen.Natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung mind. das 16. Lebensjahr erreicht haben,und eigenberechtigt sein.
2) Für die Richtigkeit der bekannt gegebenen Daten des jeweiligen Teilnehmers haftet dieser selbst.
3) Es wird bei jedem Loskauf eine Losnummer vergeben. Mit Hilfe dieser Nummer kann die Gewinnerin, der Gewinner eruiert werden".
4) Die Vergabe der Losnummer wird mit dem Einlangen des der Anzahl gekauften Lose entsprechenden Geldbetrages auf oben genannten Konto wirksam. Der Lospreis beträgt per Stk. EURO 10,--(in worten: zehn Euro) für jeweils ein Los.Beispiel: Anzahl der gekauften Lose: 2Stk. = eingelangter Geldbetrag EURO 20,--
5) Lose können online über www.ebay.at gekauft werden.Lose können vom 10.05.2010(Montag) bis einschliesslich 15.05.2010(Samstag) im DEZ bei der Ausstellung des Fahrzeuges gekauft werden.Lose können direkt im Scooter Center Egger;Gewerbepark 19, 6068 Mils gekauft werden.Lose können am 30.05.2010( Tuningtreffen am DEZ) gekauft werden.
6) Die Anzahl der Lose: Jede Person kann so viele Lose erwerben wie Er/Sie will und kann bis zum Zeitpunkt der Verlosung beliebig verändert werden.
7) Die Lose werden sofort nach Eingang des Geldbetrages an die des Einzahlers hinterlegte Adresse verschickt.
8) Die Ziehung findet nur statt wenn mindestens 5.000 Lose verkauft wurden, frühestens am 30.05.2010, beim Auto-Tuningtreffen(www.drive-by.at) am DEZ (www.dez.at) Gelände.Die Ziehung erfolgt mittels des ZWEITEN Abschnittes der verkauften Lose,mittels der Gewinnnummer auf dem Los.Es werden alle zweiten Abschnitte in einem Behälter untereinander gemischt.Wo sie die Gewinnerin der „miss – drive-by“ ziehen wird.Sollten die Losanzahl von 5.000 Stk. NICHT erreicht sein,verlängert sich die Verlosung solange, bis die 5.000Stk. Lose erreicht sind.
9) Der/Die Gewinner/in wird mit der Losnummer veröffentlicht.Mit dem Erwerb eines Loses stimmt der jeweilige Teilnehmer im Falle des Gewinnes des zu verlosenden Preises zu, dass sein Name medial veröffentlich werden darf, sowie das gewonnene Fahrzeug und der Teilnehmer selbst ebenso in den Medien abgelichtet werden dürfen".
10) Der Gewinner/in wird falls nicht anwesend schriftlich verständigt, mittels eingeschriebenen Briefes.
11) Darüber hinaus hat der / die Gewinner/in eine Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Ziehung (Verlosung), um den Gewinn anzunehmen, wobei die Annahme des Gewinnes schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes an die nachfolgende Adresse des Verlosers zu übermitteln ist: Egger Christian, Gewerbepark 19, 6068 MILS. Für die Fristberechnung gilt das Datum des Poststempels. Sollte keine Rückantwort des Gewinners / der Gewinnerin fristgerecht beim Verloser einlangen, wird das Fahrzeug erneut verlost."
12) Der Teilnehmer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass es sich bei dem zu verlosenden Fahrzeug um ein sogenanntes "Show-Car" handelt, also um ein voll durchgetuntes Fahrzeug, bei welchem derzeit noch nicht alle Tuningteile typisiert und in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind." Sollte es dem Verloser Egger Christian NICHT möglich sein div. Tuningteile eintgetragen zu bekommen, wie z.bsp. 20“ Chromfelgen,Sportfahrwerk, Auspuffanlage, verspoilerung, Scheinwerfer,usw. so nimmt dies der/die Gewinner/in zur Kenntnis, und erledigt das selber. Sollte es der/die Gewinner/in nicht möglich sein div. Tuning-teile eingetragen zu bekommen, kann gegenüber dem Verloser keinerlei Haftung zugestanden werden
13) Die Übergabe und Erhalt des Fahrzeuges erfolgen in dem Zustand, wie es sich anlässlich des unter Punkt 8) erwähnten Tuningtreffens am DEZ-Gelände (Adresse, etc.) befindet, ohne jegliche Garantie und Gewährleistung. Auf Punkt 12) wird verwiesen und zwar insbesondere darauf, dass im Zeitpunkt der Verlosung allenfalls diverse Tuningteile (diese sind unter Punkt 11) genau definiert) nicht typisiert sind und eine diesbezügliche Typisierung in die alleinige Verantwortung des Erwerbers fällt; der zu verlosende Gegenstand wird ohne Pickerl (§ 57 KFG) versteigert und nimmt dies der Teilnehmer der Verlosung zustimmend zur Kenntnis."Für die Richtigkeit und Echtheit der Fahrgestellnummer und Motornummer sowie der Fahrzeugpapiere haftet alleine der Verloser und auch dafür, dass das Fahrzeug sein alleiniges Eigentum istund von keiner Seite mit irgendwelcher Forderung belastet oder verpfändet ist.
14) Es gilt Österreichisches Recht.Gerichtsstandort: Bezirksgericht 6060 Hall in Tirol.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15) Bei dieser Verlosung handelt es sich um eine einmalige Verlosung,somit NICHT um eine nachhaltige(wiederholenden) Tätigkeit zur Einnahmenserzielung,weshalb dies NICHT unter das Glücksspielmonopol des Bundes fällt.
16) Ein Rücktritt nach Überweisung/Barkauf an den Verloser für eine unbestimmte Anzahl an erworbenen Losen ist ausgeschlossen und NICHT möglich.Es wird KEIN Geld zurücküberwiesen.
17) Eine Barauszahlung ist NICHT möglich.Der/Die Gewinner/in kann das Fahrzeug natürlich nach Übergabe veräussern,es gibt KEINE Behaltefristen.
18) Jede an der Verlosung/Ziehung teilnehmende Person stimmt allen 18. Bedingungen der AGB/Vertragsbedingungen mit dem Erwerb eines Loses zu.